Zum Inhalt

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Hochzeits-, Familien- und Kennenlernshootings. Stand: Oktober 2026.

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über fotografische Leistungen zwischen Florian Scheytt Fotografie, Inhaber Florian Scheytt, Kleinglattbacher Straße 57, 75428 Illingen (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Fotograf ihnen in Textform zugestimmt hat. Es gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Buchung auf dieser Website steht.

2. Vertragsschluss

Anfragen über die Website, per E-Mail, Telefon oder Messenger sind unverbindlich. Der Fotograf erstellt daraufhin ein Angebot mit Datum, Paket, Begleitzeit und Preis. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt und die Reservierungsgebühr nach Ziffer 4 eingegangen ist. Erst dann ist der Termin verbindlich für den Auftraggeber reserviert.

3. Leistung

Der Umfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket (Standesamt, Trauung & Feier oder Ganztag) und dem Angebot. Enthalten sind ein Vorgespräch, die fotografische Begleitung in der vereinbarten Zeit, die Auswahl und natürliche Bearbeitung aller gelungenen Aufnahmen und die Übergabe in voller Auflösung über eine passwortgeschützte Online-Galerie. Weitere Stunden werden mit 150 € je angefangener Stunde berechnet, wenn der Auftraggeber sie am Tag selbst wünscht. Das Kennenlernshooting ist im Paket Ganztag enthalten, bei den übrigen Paketen auf Wunsch gegen Aufpreis laut Angebot.

Der Fotograf arbeitet dokumentarisch. Er entscheidet über Bildgestaltung, Auswahl und Bearbeitung nach seinem fotografischen Stil, wie er auf dieser Website zu sehen ist. Ein Anspruch auf bestimmte Motive, eine bestimmte Bildanzahl oder auf unbearbeitete Rohdaten besteht nicht. Die auf der Website genannten Bildzahlen sind Erfahrungswerte, keine Zusage.

4. Reservierungsgebühr und Zahlung

Mit der Buchung wird eine Reservierungsgebühr von 390 € fällig. Sie sichert den Termin, mit dem der Fotograf andere Anfragen für diesen Tag ablehnt, und wird mit der Endrechnung verrechnet. Die Endrechnung wird nach der Hochzeit gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die Galerie wird nach vollständiger Zahlung freigeschaltet. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist der Fotograf keine Umsatzsteuer aus.

5. Absage und Verschiebung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen. Da der Fotograf den Tag für ihn freigehalten und andere Aufträge abgelehnt hat, gilt: Bei Absage bis 6 Monate vor dem Termin behält der Fotograf die Reservierungsgebühr. Bei Absage weniger als 6 Monate vor dem Termin werden 50 Prozent des vereinbarten Paketpreises fällig, bei Absage weniger als 4 Wochen vor dem Termin 80 Prozent. Die Reservierungsgebühr wird jeweils angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, zum Beispiel weil der Fotograf den Tag anderweitig besetzen konnte.

Wird die Hochzeit verschoben und ist der Fotograf am neuen Termin frei, wird der Vertrag ohne zusätzliche Kosten auf den neuen Termin übertragen. Ist er nicht frei, gilt die Verschiebung als Absage.

6. Ausfall des Fotografen

Kann der Fotograf den Termin aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt), nicht wahrnehmen, bemüht er sich um einen gleichwertigen Ersatzfotografen. Lehnt der Auftraggeber den Ersatz ab oder findet sich keiner, werden alle geleisteten Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

7. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Fotografen rechtzeitig einen Zeitplan des Tages, die Adressen der Orte und einen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Er holt Fotografiererlaubnisse ein, die Kirche, Standesamt oder Location verlangen. Bei einer Begleitung von mehr als 6 Stunden erhält der Fotograf eine Mahlzeit und Getränke. Der Fotograf ist nicht verantwortlich für Momente, die er wegen Vorgaben Dritter (Trauredner, Pfarrer, Location) oder wegen Verzögerungen im Ablauf nicht fotografieren kann.

8. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für private Zwecke: ansehen, drucken, teilen, in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Bei Veröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu nennen, soweit das üblich und möglich ist (zum Beispiel „Foto: Florian Scheytt Fotografie“). Nicht erlaubt sind Bearbeitungen, die den Stil verändern (Filter, Beschnitt mit Verlust des Bildwitzes, KI-Veränderung), die Weitergabe an Dritte zur gewerblichen Nutzung und der Verkauf. Jede gewerbliche Nutzung, auch durch Location oder Dienstleister, bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Fotografen.

Der Fotograf bleibt Urheber der Bilder. Er veröffentlicht Bilder der Hochzeit nur mit vorheriger Zustimmung des Paares, zum Beispiel für diese Website oder soziale Netzwerke. Die Zustimmung wird gesondert erklärt und kann jederzeit widerrufen werden, die Bilder werden dann entfernt.

9. Lieferung und Aufbewahrung

Die Galerie ist in der Regel zwei bis drei Wochen nach der Hochzeit fertig, in der Hochsaison kann es länger dauern. Der Fotograf bewahrt die gelieferten Bilder mindestens ein Jahr nach Übergabe auf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Galerie innerhalb dieser Zeit vollständig herunterzuladen und selbst zu sichern. Ein Anspruch auf Aufbewahrung über ein Jahr hinaus besteht nicht.

10. Haftung

Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den vereinbarten Paketpreis. Für den Verlust von Bilddaten durch technischen Defekt, Diebstahl oder höhere Gewalt haftet der Fotograf nur, wenn er die übliche Sorgfalt (doppelte Speicherung in der Kamera, zeitnahe Sicherung) verletzt hat. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Website) geschlossen, steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Der Widerruf ist in Textform an florian.scheytt@gmail.com oder an die oben genannte Anschrift zu richten; ein Muster-Widerrufsformular stellt der Fotograf auf Wunsch zur Verfügung. Wird der Widerruf erklärt, nachdem die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits begonnen hat (zum Beispiel Kennenlernshooting), ist der bis dahin erbrachte Teil zu vergüten. Bei Hochzeitsterminen, die innerhalb der Widerrufsfrist stattfinden, beginnt der Fotograf die Leistung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Fotograf ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.